Pressemitteilungen zur Einkommensteuer
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Der steuerliche Grundfreibetrag wurde um 252 Euro auf 12.348 Euro angehoben – damit bleibt das Existenzminimum steuerfrei. Der Kinderfreibetrag stieg um 156 Euro auf insgesamt 9.756 Euro pro Kind (inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag).
Quelle: Bundesfinanzministerium ↗Pendlerpauschale einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Die Entfernungspauschale gilt seit 2026 einheitlich mit 38 Cent je Kilometer – zuvor griff dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Berufspendlerinnen und -pendler mit langem Arbeitsweg profitieren davon spürbar; das jährliche Entlastungsvolumen wird auf rund 1,1 Milliarden Euro geschätzt.
Quelle: Bundesfinanzministerium ↗Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben
Für nebenberuflich engagierte Menschen wurden die steuerfreien Pauschalen erhöht: Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro. Relevant für Vereine, gemeinnützige Organisationen und nebenberuflich Selbstständige.
Quelle: Bundesfinanzministerium ↗Aktivrente: bis zu 2.000 Euro Gehalt steuerfrei
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann von der neuen Aktivrente profitieren: Bis zu 2.000 Euro des monatlichen Gehalts bleiben steuerfrei. Ein Thema, das insbesondere bei der Nachfolgeplanung in Unternehmen relevant sein kann.
Quelle: Bundesfinanzministerium ↗Weitere Beiträge und Neuigkeiten von Miller Consulting UG folgen in Kürze.
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